MITGLIED WERDEN

Einfach online Mitgliedschaft beantragen

Alle Formulare zur Mitgliedschaft gibt es auch in unserem Formularbereich.


    AUFNAHMEANTRAG

    Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Reitverein Oberstedten e.V. und erkenne die Satzung sowie die dort in
    § 15 aufgeführten Vereinsordnungen an. Zum quartalsweise fälligen Mitgliedsbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von €50,00 fällig. Alle Informationen stehen auf der Homepage als Download bereit und können auch per E-Mail an info@reitverein-oberstedten.de erfragt werden.


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    Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
    1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in der Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
    2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der
    • Erhebung
    • Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung)
    • Nutzung
    ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
    3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
    4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
    • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung
    • Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit
    • Löschung oder Sperrung seiner Daten.

    Hinweis
    Ich bin ausdrücklich auf die Gefahren des Pferdesports durch Sturz, Tritt oder Biss hingewiesen worden. Das Reiten ohne Reithelm ist bei Teilnahme am Reitschulunterricht aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Ich verpflichte mich zu meiner eigenen bzw. der Sicherheit meines Kindes, den Reitlehrer auf Krankheiten wie Epilepsie, Diabetes oder ähnliches aufmerksam zu machen.
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    Weitere Infos in Kürze:
    - Der Vereinsaustritt ist lt. Satzung nur zum Jahresende möglich
    - Für die Kündigung des Reit-Abonnements und des Voltigierbeitrages gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende
    - Eine Passivierung ist nur zu Beginn des folgenden Quartals möglich
    - Wer als Mitglied das 14. bzw. 18. Lebensjahr vollendet, zahlt den erhöhten Beitrag ab dem folgenden Quartal
    - Fälligkeiten der Beiträge: Der Mitgliedsbeitrag und die Anlagennutzung werden quartalsweise zusammen abgebucht, der Aufnahmebeitrag einmalig bei Eintritt. Der Monatsbeitrag des Reit-Abonnements und des Voltigierbeitrages wird monatlich bis zum 10 d.M. abgebucht (siehe „Pre-Notifikation“)
    - Gemeinschaftsdienst: Aktive Mitglieder, die 14 bis 17 Jahre alt sind, haben 6 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten, ab dem 18. Lebensjahr sind 16 Arbeitsstunden zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt
    - Bitte alle Änderungen schriftlich per E-Mail mitteilen
    Alle Informationen und Aktuelles sind auf unserer Homepage zu finden. Viel Spaß im RVO!
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    Zahlungsbedingungen:
    Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift zu den Fälligkeiten eingezogen. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE78RVO00000513150, die Mandatsreferenz wird vom Verein vergeben.

    Ich ermächtige den Reitverein Oberstedten e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Reitverein Oberstedten e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    SEPA Lastschriftmandat:
    Durch das Absenden des Aufnahmeantrags erhalten Sie vorbehaltlich der Prüfung durch den RVO die kostenpflichtige Vereinsmitgliedschaft, bestätigen Ihre Volljährigkeit, sowie die Korrektheit der eingegebenen Daten und berechtigen den Reitverein Oberstedten e.V. zum Einzug der von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit mittels Lastschriftverfahren. Zugleich weisen Sie ihr Kreditinstitut an, die vom Reitverein Oberstedten e.V. auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.